Gemäß §11 Tierschutzgesetz, benötigen Hundezüchter eine behördliche Erlaubnis von dem zuständigen Veterinäramtes. Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ist damit im Rahmen des Tierschutzgesetzes gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels gemäß dem Gewerberechts. Ein Gewerbebetrieb braucht dabei nicht vorliegen. Ein gewerbsmäßiges Züchten wird angenommen, wenn z.B. mehr als drei Zuchthündinnen gehalten werden. Ein weiterer Punkt der Gewerbsmäßigkeit einer Hundezucht kann auch gesehen werden, wenn Verkaufsanzeigen, eine professionelle Homepage geschaltet werden – deshalb sind wir as verantwortungsvolle Züchter hier natürlich vorangegangen...
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Belle-Fleur von Coeur de Lion d‘ Hongrie
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King Kong vom Waldfrieden
Rufname "King"
King Kong vom Waldfrieden
Rufname "King"
Unsere Deutschen Doggen
Belle & King
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